Allgemeine Schulbegleitung
Individuelle Begleitung im Unterricht für Kinder mit emotionalem, sozialem oder kognitivem Förderbedarf. Wir unterstützen bei der Teilhabe am regulären Schulalltag.
Wir bringen Kinder mitten ins Leben – individuell, wertschätzend und professionell. In der Schule, im Klassenraum und im Schulalltag.
Inklusion · Unterstützung · Zukunft
Jedes Kind verdient die Chance, sich frei zu entwickeln – in der Schule, im Alltag und im Leben. Unsere Schulbegleiter:innen unterstützen Kinder mit Förder- und Unterstützungsbedarf dabei, ihren Platz in der Klassengemeinschaft zu finden.
Individuelle Begleitung im Unterricht für Kinder mit emotionalem, sozialem oder kognitivem Förderbedarf. Wir unterstützen bei der Teilhabe am regulären Schulalltag.
Spezialisierte Begleitung bei medizinischer Notwendigkeit – z. B. Anfallsüberwachung, Medikamentengabe, Trisomie 21 oder Diabetes-Management im Schulalltag.
§ 37 SGB V · BehandlungspflegeBegleitung von Kindern mit Förderbedarf in Kindertagesstätten. Frühzeitige Unterstützung für einen gelungenen Start in die Bildungslaufbahn.
Mehr erfahrenLeistungen gemäß § 35a SGB VIII (Jugendamt) und §§ 90, 99 ff. SGB IX (Sozialamt). Wir unterstützen bei der Antragstellung und Bewilligung.
§ 35a SGB VIII · §§ 90, 99 SGB IXDie Schulbegleitung wird in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen. Familien zahlen keinen Eigenanteil.
Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (seelische Behinderung, Jugendamt) · §§ 90, 99, 112 SGB IX (körperliche/geistige Behinderung, Sozialamt) · § 37 SGB V (medizinische Behandlungspflege, Krankenkasse)
Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsweg – vom Erstgespräch bis zur Bewilligung.
Wir passen nicht das Kind an die Schule an.
Wir passen die Schule an das Kind an.
Wir helfen Ihnen auch bei der Antragstellung und der Bewilligung der Schulbegleitung.
Zum Kontaktformular