Schulbegleitung

Kein Kind gehört an den Rand.

Wir bringen Kinder mitten ins Leben – individuell, wertschätzend und professionell. In der Schule, im Klassenraum und im Schulalltag.

Inklusion · Unterstützung · Zukunft

Wir sehen das Kind. Nicht die Einschränkung.

Jedes Kind verdient die Chance, sich frei zu entwickeln – in der Schule, im Alltag und im Leben. Unsere Schulbegleiter:innen unterstützen Kinder mit Förder- und Unterstützungsbedarf dabei, ihren Platz in der Klassengemeinschaft zu finden.

Was wir ermöglichen
  • Mehr Sicherheit im Schulalltag
  • Bessere Integration in die Klassengemeinschaft
  • Stärkere soziale Kompetenzen
  • Aufbau von Selbstvertrauen und Eigenständigkeit
  • Entlastung für Eltern und Lehrkräfte
Unsere Leistungen
  • Individuelle Begleitung im Unterricht
  • Unterstützung bei Verhalten und Struktur
  • Kommunikationshilfen und Förderung
  • Deeskalation in schwierigen Situationen
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Schule
  • Dokumentation von Fortschritten
Unsere Fachgebiete

Wir begleiten Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Bereichen – immer individuell, immer auf Augenhöhe.

Allgemeine Schulbegleitung

Individuelle Begleitung im Unterricht für Kinder mit emotionalem, sozialem oder kognitivem Förderbedarf. Wir unterstützen bei der Teilhabe am regulären Schulalltag.

Medizinische Schulbegleitung

Spezialisierte Begleitung bei medizinischer Notwendigkeit – z. B. Anfallsüberwachung, Medikamentengabe, Trisomie 21 oder Diabetes-Management im Schulalltag.

§ 37 SGB V · Behandlungspflege

Kita-Assistenz

Begleitung von Kindern mit Förderbedarf in Kindertagesstätten. Frühzeitige Unterstützung für einen gelungenen Start in die Bildungslaufbahn.

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Eingliederungshilfe

Leistungen gemäß § 35a SGB VIII (Jugendamt) und §§ 90, 99 ff. SGB IX (Sozialamt). Wir unterstützen bei der Antragstellung und Bewilligung.

§ 35a SGB VIII · §§ 90, 99 SGB IX
Individuelle Begleitung Passgenau auf das Kind
Stärkung & Teilhabe Mittendrin statt außen vor
Fachliche Kompetenz Geschult und erfahren
Finanzierung

Kostenlos für Familien – finanziert über Kostenträger.

Die Schulbegleitung wird in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen. Familien zahlen keinen Eigenanteil.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (seelische Behinderung, Jugendamt) · §§ 90, 99, 112 SGB IX (körperliche/geistige Behinderung, Sozialamt) · § 37 SGB V (medizinische Behandlungspflege, Krankenkasse)

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsweg – vom Erstgespräch bis zur Bewilligung.

Wir passen nicht das Kind an die Schule an.

Wir passen die Schule an das Kind an.

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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Wir helfen Ihnen auch bei der Antragstellung und der Bewilligung der Schulbegleitung.

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